Die Kategorie P1 beinhaltet pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, die nicht der Gruppe der Feuerwerkskörper angehören und von denen nur eine geringe Gefahr ausgeht.
Artikel der Kategorie P1 „Sonstige pyrotechnische Gegenstände“ sind beispielsweise Anzündmittel, Raucherzeuger oder Schallerzeuger.
P1 Artikel dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren gekauft werden.
WAS SIND P1 SCHALLERZEUGER?
Wie der Name bereits vermuten lässt, sorgen Schallerzeuger der Kategorie P1 für einen akustischen Signaleffekt. Mit anderen Worten: Sie sind laut und erzeugen einen Knall. Damit unterscheiden Sie sich erheblich von Feuerwerkskörpern wie beispielsweise Fontänen oder Silvesterraketen, die vor allem tolle Leuchteffekte kreieren und visuell wirken. P1 Schallerzeuger sind ausdrücklich kein Silvesterfeuerwerk. P1 Schallerzeuger wirden zum Beispiel angewendet zum abschrecken von Vögeln oder Wildtieren. Die Verwundung zu Unterhaltungszwecken ist verboten.
Umgangssprachlich werden P1 Schallerzeuger auch als Böller oder Knaller bezeichnet.
WIE SIND P1 SCHALLERZEUGER AUFGEBAUT?
In der Regel sind P1 Schallerzeuger mit einer Hülle aus geleimtem Papier/Pappe oder Kunststoff versehen. Sie sind zumeist mit Schwarzpulver gefüllt. Die Zündung erfolgt je nach Artikel über eine Zündschnur oder einen Reibkopf.
P1 SCHALLERZEUGER KAUFEN
P1 Schallerzeuger gehören nicht zur Kategorie der Feuerwerksartikel, und sind daher 365 Tage im Jahr verfügbar. Das bedeutet, dass sie von volljährigen Personen ganzjährig gekauft und verwendet werden dürfen.
Damit unterscheiden Sie sich deutlich von Feuerwerksartikeln, die nur an wenigen Tagen rund um den Jahreswechsel im Einsatz sind.
Bei uns könnt Ihr P1 Schallerzeuger ganzjährig online kaufen. Dank des einfachen Bestellvorgangs und der schnellen Abwicklung habt Ihr Eure Wunschartikel in Windeseile in den Händen.
SCHALLERZEUGER DER KATEGORIE P1 SICHER VERWENDEN
Bei uns steht die Sicherheit an erster Stelle. Deswegen verkaufen wir ausschließlich Schallerzeuger mit CE-Kennzeichnung. Unsere Produkte sind legal und für den deutschen Markt zugelassen.
Die Gebrauchsanleitung erhaltet Ihr in deutscher Sprache. Bitte lest die Sicherheitshinweise vor Verwendung sorgfältig.
Beachtet bitte ebenfalls die nachfolgenden Tipps zur sicheren Verwendung von P1 Schallerzeugern:
Die Lagerungen neben einem Kamin, Ofen oder Heizung sollte in jedem Fall vermieden werden.
Befindet man sich während der Explosion in unmittelbarer Nähe, so kann dies (schwere) Verletzungen nach sich ziehen.
Haltet also immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Hierzu weisen wir auch nochmal auf die Gebrauchsanweisung hin. Diese solltet Ihr unbedingt lesen.
Ertönt nach Zündung der erwartete Knall nicht, darf auf keinen Fall umgehend nachkontrolliert bzw. nachgezündet werden.
Transportiert P1 Artikel nie unverpackt.
Ihr habt weitere Fragen zur Verwendung oder Lagerung von P1 Schallerzeugern? Kontaktiert uns einfach telefonisch oder per E-Mail, wir helfen gerne.