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Feuerwerkskategorien

Allgemein:

Für alle Kategorien gilt, es müssen geltende Gesetze eingehalten, die Lagermengen beachtet und die vom Hersteller aufgebrachte Anleitung zwingend befolgt werden. Für einige Kategorien, wie z.B. T1 oder P1, gelten zusätzliche Verwendungsbestimmungen.

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Kategorie F1 - Kleinstfeuerwerk

Feuerwerksartikel der Kategorie 1 stellen eine sehr geringer Gefahr dar und besitzen einen Schallpegel der vernachlässigbar ist. Auch gibt es in diese Kategorie keine reinen Knallkörper, abgesehen von Knallerbsen. Als maximalen Schallpegel dürfen diese Artikel maximal 120 dB, in einem Abstand von einem Meter erreichen.

Kat1 Artikel dürfen ab dem 12 Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über verwendet werden. Hierzu zählen unter anderen Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze, u.v.m

Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk

Zu dieser Kategoriefällt zählt in der Regel das klassiche Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im freien vorgesehen.

Kat2 Artikel dürfen ab dem 18 Lebensjahr, in der Zeit vom 28. - 31. Dezember erworben werden und in der Silvesternacht verwenden werden.

Für besondere Anlässe besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahme zu beantragen.

Gewerbetreiebende dürfen Silvesterfeuerwerk - zum Zweck des Vertriebs - das ganze Jahr über erwerben.

Sie bestätigen hiermit, dass Sie das Feuerwerk zum Weiterverkauf erwerben und diese Tätigkeit Ihrer zuständigen Behörde vorab anzeigen.

Kategorie F3 - Mittelfeuerwerk

Die Kategorie 3 spielt in Deutschland eine untergordnete Rolle, da Privatpersonen diese ab dem 18. Lebensjahr nur erwerben und verwenden dürfen, wenn sie im Besitz einer Erlaubnis nach §7 und/oder §27 des Sprengstoffgesetztes sind, oder einen Befähigungsschein nach §20 SprengG besitzen.

Für Pyrotechniker ist diese Klasse durchaus interessant, da der Sicherheitsabstand in der Regel mit mindestens 15 Metern geringer ist.

Kategorie F4 - Großfeuerwerk

In die Kategorie 4 fallen Feuerwerkskörper, welche eine große Gefahr darstellen und nur von Personen mit Fachkundenachweis verwendet werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem die klassichen Zylinder- und Kugelbomben, als auch große Raketen und Batterien. Wie bei der Kategorie 3 bedarf es zum erwerben und/oder verwenden eine Erlaubnis nach nach §7, §27 oder einen Befähigungsschein nach §20. Das Mindestalter für die Kat4 beträgt 21 Jahre!

Kategorie T1

Pyrotechnische Gegenstände, welche eine geringe Gefahr darstellen und ab ab 18 Jahre frei erworben und für technische Zwecke das ganze Jahr über verwendet werden dürfen. Technische Zwecke sind z.B. Bühnenshows, Film -oder Fotoaufnahmen, Showveranstaltungen, Simulationen und vieles mehr.

Kategorie T2

Nür Privatpersonen diese ab dem 18. Lebensjahr nur erwerben und verwenden dürfen, wenn sie im Besitz einer Erlaubnis nach §7 und/oder §27 des Sprengstoffgesetztes sind, oder einen Befähigungsschein nach §20 SprengG besitzen.

Kategorie P1

In die Kategorie P1 fallen Pyrotechnische Gegenstände welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind. Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahre erworben werden und nur für den vorgegebenen Zweck verwendet werden.

Für alle Kategorien gilt: Es muss die vom Hersteller aufgebrachte Anleitung zwingend befolgt werden!

Kategorie P2

Nür Privatpersonen diese ab dem 18. Lebensjahr nur erwerben und verwenden dürfen, wenn sie im Besitz einer Erlaubnis nach §7 und/oder §27 des Sprengstoffgesetztes sind, oder einen Befähigungsschein nach §20 SprengG besitzen.